Feuer-Differenzversicherung
Versicherungsnehmer dieser Rahmenvereinbarung können sein Mitgliedsunternehmen (Verkehrsbetriebe) von HÖV / ADG und KSA.
Versicherungsumfang:
• versichert gilt die Differenz zwischen Neuwert gemäß Rahmenvertrag VVE und der aus der Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung für den Schaden geleisteten Entschädigung.
• versicherte Gefahren: Brand-, Blitzschlag- und Explosionsschäden gemäß Rahmenvertrag VVE
• ein Schadenereignis liegt nur vor, wenn mindestens zwei über den abgeschlossenen Versicherungsvertrag versicherte Kraftomnibusse (KOM) von einem Schaden betroffen werden
• Selbstbehalt: Leistung aus der Kaskoversicherung bei HÖV / ADG / KSA, mindestens 25.000,- EUR
• Versicherungssumme: wird gebildet aus den Anschaffungsneuwerten aller Kraftomnibusse des Unternehmens mit einem Alter über 2 Jahren
• Versicherungsorte: Depots, Betriebshöfe und Abstellflächen innerhalb des Verkehrsgebietes des Versicherungsnehmers
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