Feuer-Differenzversicherung

Feuer-Differenzversicherung

Versicherungsnehmer dieser Rahmenvereinbarung können sein Mitgliedsunternehmen (Verkehrsbetriebe) von HÖV / ADG und KSA.

Versicherungsumfang:
• versichert gilt die Differenz zwischen Neuwert gemäß Rahmenvertrag VVE und der aus der Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung für den Schaden geleisteten Entschädigung.
• versicherte Gefahren: Brand-, Blitzschlag- und Explosionsschäden gemäß Rahmenvertrag VVE
• ein Schadenereignis liegt nur vor, wenn mindestens zwei über den abgeschlossenen Versicherungsvertrag versicherte Kraftomnibusse (KOM) von einem Schaden betroffen werden
• Selbstbehalt: Leistung aus der Kaskoversicherung bei HÖV / ADG / KSA, mindestens 25.000,- EUR
• Versicherungssumme: wird gebildet aus den Anschaffungsneuwerten aller Kraftomnibusse des Unternehmens mit einem Alter über 2 Jahren
• Versicherungsorte: Depots, Betriebshöfe und Abstellflächen innerhalb des Verkehrsgebietes des Versicherungsnehmers

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Vermögensschadenhaftpflicht

Vermögensschadenhaftpflicht

Die Vermögensschaden - Haftpflichtversicherung auch kurz D & O (Directors and Officers Liability) genannt sichert Entscheidungsträgern juristischer Personen umfassenden Schutz ihres Privatvermögens und ihrer Rechte. Versichert sind die gerichtliche und außergerichtliche Abwehr sowie die Befriedigung von Schadenersatzansprüchen.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für alle Personen und Firmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden - in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden - zur Folge hat.[1] Dies betrifft hauptsächlich Tätige aus dem Dienstleistungssektor, die aus beruflichen Gründen fremde Vermögensinteressen wahrnehmen und beratend, begutachtend, prüfend, verwaltend, vollstreckend, beurkundend und/oder aufsichtsführend für andere tätig werden. Zielgruppen sind beispielsweise Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare und Ärzte.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bietet Schutz gegen so genannte echte Vermögensschäden. Grundsätzlich sind Vermögensschäden zwar auch in Privathaftpflichtversicherungen mitversichert, meist aber mit einer deutlich niedrigeren Versicherungssumme als Personen- und Sachschäden, da es im Privatbereich kaum zu echten Vermögensschäden infolge von Vermögensbetreuungspflichten kommen kann. Dies liegt daran, dass im Privatbereich in der Regel nur die von § 823 Abs. 2 BGB erfassten Sach- oder Personenschäden vorkommen (unechter Vermögensschaden).

In der Versicherungsbranche ist deshalb der Einschluss von Vermögensschäden in der Privathaftpflicht seit langem umstritten. Anders hingegen im Falle der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung aus Berufsgründen. Hier treten echte Vermögensschäden häufig auf, die Haftung erfolgt aufgrund der Verletzung vertraglicher Sorgfaltspflichten. Das sind Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden zugeordnet werden können, und sich auch nicht aus diesen herleiten.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung reguliert somit begründete Haftpflichtansprüche und wehrt unbegründete Haftpflichtansprüche ab. Die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen im Haftpflichtbereich nennt man passive Rechtsschutzfunktion. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für Berufsgruppen mit vermögensbezogenen Sorgfaltspflichten (z.B. Rechtsanwälte, Sachverständige, Verwalter von Wohnungseigentumsgemeinschaften, Notare, Wirtschaftsprüfer) von erheblicher praktischer Bedeutung, denn auch schon ein behauptetes berufliches Versehen kann die berufliche Existenz des Betroffenen gefährden.
In der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung spricht man vom Verstoßprinzip. Das heißt: Vermögensschäden werden in der Regel nicht sofort sichtbar, sondern treten erst nach einiger Zeit zutage. Dem trägt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Rechnung. Versicherungsfall ist hier nicht das Schadenereignis (Eintritt des Vermögensschadens) oder die Anspruchserhebung (Geltendmachung des Schadens durch den Geschädigten), sondern der Verstoß (das berufliche Versehen), der spätere Haftpflichtansprüche nach sich ziehen kann.

Motorsport -Versicherungen

Motorsport -Versicherungen

Aus der Situationsanalyse und den Wünschen des Kunden ergibt sich für uns ein individuelles Anforderungsprofil, welches wir mit dem Kunden eingehend besprechen und das zur Grundlage für eine Beauftragung durch den Kunden wird.

Anhand dieses Anforderungsprofils ermitteln wir im Markt die jeweils optimal auf die Situation des Kunden zugeschnittenen Angebote. Im Bereich der Motorsport -Versicherungen sind wir in der Lage unseren Kunden die maßgeschneiderten Produkte des Marktführers, der Gothaer Versicherung, anzubieten.


Veranstalter
Motorsport-Versicherungen bieten Veranstaltern umfassenden Versicherungsschutz. Wir berücksichtigen nahezu alle Gefahren im Motorsport - professionell, sicher und preiswert.
Wir versichern Formel 1- oder Motortouristik-Veranstaltungen - lizenzpflichtig oder lizenzfrei.

Motorsport-Unfallversicherung
Motorsportler aufgepaßt! - Ihre normale Unfallversicherung bietet keinen Versicherungsschutz für die Teilnahme an Motorsportveranstaltungen
(Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten).

Eine Motorsport-Unfallversicherung ist mit Sicherheit sinnvoll

Wir bieten allen Teilnehmern an Automobil- (auch Kart-), Motorrad- sowie Motorbootsport-Wettbewerben ab sofort die Möglichkeit, eine Motorsport-Unfallversicherung mit attraktiven Versicherungssummen zu günstigen Prämien abzuschließen.

Zuschauer-Unfallversicherung

Ihre Motorsportveranstaltung ist versichert. Aber haben Sie auch an die Zuschauer gedacht? Leider verursachen Unfälle manchmal nicht nur Blechschäden, auch Zuschauer können dabei verletzt werden. Vergessen Sie also nicht das Wichtigste und sorgen Sie mit unserer Zuschauer-Unfallversicherung vor.

Gut zu wissen: Gemäß der ab 01.01.1980 geltenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (VWV) zu § 29 STVO ist die Zuschauer-Unfallversicherung für alle Rennen und Motorsportveranstaltungen, die Sonderprüfungen mit Renncharakter beinhalten, vorgeschrieben.

Veranstalter-Haftpflicht PDF Drucken E-Mail
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Als Motorsportveranstalter wissen Sie, wie viel Arbeit und Organisationstalent nötig sind, um eine Veranstaltung zu etwas Besonderem zu machen. Aber was ist, wenn trotzdem etwas passiert? Laut Gesetzgebung haben Sie als Veranstalter eine besondere Sorgfaltspflicht gegenüber allen Teilnehmern und Zuschauern. Diese Verantwortung wollen wir mit Ihnen gemeinsam tragen.


Ihre Vorteile auf einen Blick:

Attraktive Versicherungssummen
Faire Beiträge

Cyber-Versicherung

Cyber-Versicherung

Nahezu sämtliche unternehmerischen Aktivitäten sind heute abhängig vom Austausch elektronischer Informationen über Datenleitungen im Cyberraum—Tendenz steigend. Doch kein Datentransfer ist sicher genug. Kriminelle und Unbefugte sind jederzeit in der Lage, sich in fremde IT-Systeme einzuschleusen und dort großen Schaden zu stiften. Unternehmen haben daher eine anspruchsvolle Aufgabe, wenn sie versuchen, die Sicherheitsrisiken ihrer Informations- und Technologielandschaft zu managen.

Benötigt Ihr Unternehmen eine Cyber-Versicherung?
Werden in Ihrem Unternehmen sensible Daten (personenbezogene oder sonstige vertrauliche) von Kunden, Mitarbeitern, Patienten, Vertragspartnern gespeichert, bearbeitet oder verwaltet? Werden in Ihrem Unternehmen wichtige Prozesse und Transaktionen IT-und / oder web-gestützt gesteuert oder durchgeführt?

Weitere Informationen finden Sie hier.  Wir bieten Ihnen hiermit auch Gelegenheit den Risikofragebogen auszufüllen um ihn gleich an uns zurück zu senden. Gerne sprechen wir mit Ihnen über alle Fragen.

Unabhängigkeit

Als Versicherungsmakler sind wir unabhängig und von keiner Versicherungsgesellschaft beauftragt. Unsere Auftraggeber sind unsere Kunden, deren Interessen wir ausschließlich vertreten. Diese Unabhängigkeit von den Versicherungsgesellschaften zahlt sich für den Kunden aus, denn in vielen Sparten gibt es in den Versicherungsverträgen, mit vergleichbaren Leistungen beachtliche Beitragsdifferenzen. Darüber hinaus sind wir spezialisiert auf Motorsportversicherungen, Veranstaltungsversicherungen sowie auf Versicherungen für Verkehrsbetriebe.

Sachversicherung

Um Ihren Unternehmenszweck zu verfolgen, haben Sie erhebliche Finanzmittel in Ihren Betrieb investiert. Grund genug für eine passende Versicherungslösung zum Schutz vor Vermögensverlusten durch Sachschäden an Gebäuden, Betriebseinrichtung und Lagervorräten. Statistisch ist fast jeden Tag ein Betrieb mit einer Schadenssumme von mehr als 500.000 Euro betroffen. Die hohe Wertekonzentration in Produktionsanlagen oder Lagerbeständen begünstigt höhere Schadenssummen. Doch mit einer entsprechenden Sachversicherung lassen sich selbst hohe Schäden abdecken.

Verkehrsbetriebe

Seit Jahren betreuen wir versicherungsmäßig die Mitgliedsbetriebe des HÖV Haftpflichtverband öffentlicher Verkehrsbetriebe. (http://www.hoev.de/). Im Laufe der Jahre haben wir mit Versicherungsgesellschaften speziell für diese Mitgliedsbetriebe Rahmenverträge zu besonders günstigen Konditionen, bezogen auf den Deckungsumfang und die Kalkulation von Beiträgen, ausgearbeitet. Insbesondere für den Bereich von Vertrauens- und Vermögensschäden, Strafrechtsschutz, Anstellungsrechtsschutz, Privatrechtsschutz für Mitarbeiter von Mitgliedsunternehmen im HöV. Nutzen Sie diese Vorteile für Ihr Unternehmen.

Risiken

Wir versichern Ihre Risiken und entlasten Sie als Kunden von zeitraubenden Abwicklungs- und Verwaltungsarbeiten. Dabei halten wir ein besonderes Augenmerk auf die laufende Anpassung des Versicherungsschutzes an veränderte Risiko- und Marktverhältnisse. Die Frage ist: Steht die bereits vorhandene Risikoabsicherung mit den ermittelten Wünschen, der aktuellen Situation und den Zielvorstellungen des Kunden in Einklang? Es kann bei einer seriösen Beratung nicht darum gehen, den Kunden unbedingt von den Vorteilen einer bestimmten Versicherung zu überzeugen. Wichtig ist immer die Betrachtung der gesamten Absicherungssituation..

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