Verkehrsbetriebe
Seit Jahren betreuen wir versicherungsmäßig die Mitgliedsbetriebe des HÖV Haftpflichtverband öffentlicher Verkehrsbetriebe. (http://www.hoev.de) Im Laufe der Jahre haben wir mit Versicherungsgesellschaften speziell für diese Mitgliedsbetriebe Rahmenverträge zu besonders günstigen Konditionen, bezogen auf den Deckungsumfang und die Kalkulation von Beiträgen, ausgearbeitet. Insbesondere für den Bereich von Vertrauens- und Vermögensschäden, Strafrechtsschutz, Anstellungsrechtsschutz, Privatrechtsschutz für Mitarbeiter von Mitgliedsunternehmen im HöV. Nutzen Sie diese Vorteile für Ihr Unternehmen.
HÖV-Rechtsschutzkonzept Schadensbeispiele
R+V Internet- und WirtschaftskriminalitätsPolice
Wirtschaftliche Absicherung
Absicherung des Firmenvermögens
Merkblatt
Leistungen im HÖV - Rechtsschutz-Konzept
Das zivilrechtliche Verfahren um Ihren Anstellungsvertrag als Manager müssen Sie sowohl in strafrechtlicher Hinsicht als auch in zivilrechtlicher Hinsicht Ihren Kopf hinhalten. Strafrechtliche Ermittlungsverfahren oder der Vorwurf einer zu einem finanziellen Schaden führenden Fehlentscheidung wirken sich auch regelmäßig auf die berufliche Position aus. Nicht selten sind sie Anlass für eine Kündigung des Anstellungsvertrages oder für eine Kürzung von Gehalts-, Tantiemen- oder Ruhegeldzahlungen. Ihr Berufsrisiko wird somit schnell zum Existenzrisiko. Weitere Auseinandersetzungen können sich aus der Nichtzahlung der Bezüge, aus Streitigkeiten über Gewinnbeteiligungen oder Abfindungen, aber auch aus einer einseitigen Veränderung des Aufgabenbereichs ergeben. Die gesetzlichen Schutzvorschriften für Arbeitnehmer finden auf Anstellungsverträge jedoch keine Anwendung. Entsprechend schlechter stellt sich Ihre rechtliche Position dar.
Zuständig ist nicht das Arbeitsgericht, sondern ein ordentliches (Zivil-) Gericht. Die Folge sind ein erheblich höherer Gegenstandswert und damit verbunden deutlich höhere Rechtsanwaltskosten. Zudem tragen Sie das volle Prozessrisiko. Im Falle des Unterliegens tragen Sie also abweichend von den arbeitsgerichtlichen Regelungen nicht nur Ihre eigen Kosten, sondern auch die der Gegenseite und des Gerichts. Streitigkeiten aus Anstellungsverträgen sind über den allgemeinen Privat- und Berufs-Rechtsschutz übrigens nicht abgesichert. Ihre private Rechtsschutzversicherung kann Ihnen also nicht weiter helfen.
Das HÖV - Rechtsschutz-Konzept bietet Ihnen optimalen Schutz
- Umfassende Kostenübernahme der Anwaltskosten in außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag
- Im außergerichtlichen Bereich erfolgt abweichend von der gesetzlichen Vergütung
- auch die Kostenübernahme eines auf Stundenbasis abrechnenden Anwalts
- Übernahme der Sachverständigen- und Gerichtskosten
- Übernahme der Kosten der Gegenseite, sollten Sie in der Sache unterliegen
- Versicherungsschutz besteht als Kläger ebenso wie als Beklagter
- Empfehlung spezialisierter Rechtsanwälte rund um die Uhr (24-Stunden-Service)
Hinweis: Dieses Risiko ist nicht Gegenstand einer D & O Versicherung
Deckungssummen
- 300.000,- je Person und je Rechtsschutzfall
- Es ist keine Jahresmaximierung vereinbart
Das zivilrechtliche Verfahren wegen Vermögensschaden
- Ob GmbH-Geschäftsführer oder sonstiges Organ einer juristischen Person - Entscheidungen müssen, teils auch in heiklen Situationen, getroffen werden. Ob die getroffene Entscheidung richtig war oder einen finanziellen Verlust mit sich bringt, stellt sich in der Regel erst im Nachhinein heraus. Sie müssen jederzeit damit rechnen, dass man Sie - mit Ihrem Privatvermögen - für einen Schaden haftbar macht.
- Als Leiter eines Unternehmens haften Sie aber nicht nur für die eigenen, sondern auch für die Fehler Ihrer Mitarbeiter. Das Delegieren von Aufgaben entbindet Sie nicht von Ihrer Verantwortung. Sie tragen somit ein Risiko, dass Sie nur bedingt selbst kontrollieren können.
- Sie haften nicht nur gegenüber Dritten (Lieferanten, Finanzamt oder Sozialversicherung), sondern auch gegenüber Ihrer eigenen Gesellschaft. Hier gilt eine Umkehr der Beweislast, was soviel heißt, dass nicht das Unternehmen Ihnen einen Fehler nachweisen muss, sondern Sie dem Unternehmen, dass Sie alles richtig gemacht haben. Eine anspruchsvolles und ohne professionelle anwaltliche Hilfe aussichtsloses Unterfangen.
- Sie haben viel zu verlieren: - Ihren guten Ruf und damit auch Ihre berufliche Reputation - Ihre Existenz und damit Ihre Zukunft und die Ihrer Familie.
Das HÖV - Rechtsschutz-Konzept bietet Ihnen optimalen Schutz
Umfassende Kostenübernahme der Anwaltskosten zur außer- und gerichtlichen Abwehr der gegen Sie erhobenen Ansprüche wegen Vermögensschäden
- Im außergerichtlichen Bereich erfolgt abweichend von der gesetzlichen Vergütung auch die Kostenübernahme eines auf Stundenbasis abrechnenden Anwalts
- Übernahme der Sachverständigen- und Gerichtskosten
- Übernahme der Kosten der Gegenseite, sollten Sie in der Sache unterliegen
- Empfehlung spezialisierter Rechtsanwälte rund um die Uhr (24-Stunden-Service)
Versicherungsschutz besteht auch für die leitenden Angestellten und Prokuristen, soweit dies gewünscht ist, Auch neben einer D & O Versicherung ist der Vermögensschaden-Rechtsschutz sinnvoll, da so die Rechtsanwaltskosten ausgelagert werden können und die Deckungssumme der D & O in voller Höhe für die Regulierung des Schadensersatzanspruches zur Verfügung steht.
Deckungssummen
- 300.000,- je Person und je Rechtsschutzfall
- Maximal - 2.500.000.- je Versicherungsjahr
Das strafrechtliche Verfahren
- Immer mehr Unternehmen geraten in das Visier der Staatsanwaltschaft, oftmals wegen unbewusster Verstöße oder wegen Missgunst ehemaliger Mitarbeiter oder Mitbewerber. Die Staatsanwaltschaft ist von Gesetzes wegen verpflichtet, jedem Verdacht nachzugehen. So kommt es zu einem Strafverfahren, dass neben der möglichen Strafe viele weitere Unannehmlichkeiten mit sich bringt. Insbesondere negative Berichterstattung in den Medien sowie langwierige Vernehmungen der Geschäftsleitung und der Mitarbeiter führen zur wirtschaftlichen Existenzbedrohung und zu einer enormen psychischen Belastung der Betroffenen.
- Ist erst ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, so sind die Betroffenen zwangsläufig auf einen Rechtsanwalt angewiesen, da sie selbst nicht Akteneinsicht nehmen können, über den genauen Sachverhalt also im Unklaren bleiben.
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Eine effiziente Strafverteidigung ist nicht nur für die Zukunft der Betroffenen von enormer Wichtigkeit, sondern verursacht auch außerordentlich hohe Kosten. Ein qualifizierter Strafverteidiger trifft regelmäßig Honorarvereinbarungen, die den gesetzlich vorgesehen Rahmen deutlich überschreiten. Üblich sind Stundenhonorare zwischen 250.-- und 450.-- - .
• Oft kann der Entlastungsbeweis nur mit Hilfe eines oder mehreren Sachverständigengutachten geführt werden, die mitunter mit größtem technischem Aufwand verbunden sind. Entsprechend hoch fallen die Honorare aus.Das HÖV - Rechtsschutz-Konzept bietet Ihnen optimalen Schutz
• Umfassende Kostenübernahme in jeder Phase des Strafverfahrens einschließlich der Übernahme von Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten und Sachverständigen
• Empfehlung qualifizierter Strafverteidiger rund um die Uhr (24-Stunden-Service)
• Kostenübernahme auch für mehrere Rechtsanwälte für einen Beschuldigten
• Einbeziehung aller (auch der freien & ehemaligen) Mitarbeiter in den V-Schutz
• Deckung bei Vorsatzvorwürfen, auch beim Verbrechensvorwurf
• Keine Rückforderung von Leistungen bei Vorsatzverurteilung per Strafbefehl
• Vorbeugender Rechtsschutz bei einem drohenden Ermittlungsverfahren
• Deckung für zurückliegende Verstöße (Rückwärtsdeckung)
• Beistandsleistung für unternehmensfremde Entlastungszeugen
• Hilfe in verwaltungsrechtlichen Auseinandersetzungen mit Behörden oder Gerichten
• Soweit der erweiterte Verkehrs-Straf-Rechtsschutz vereinbart ist, besteht auch
• Versicherungsschutz für Bagatelldelikte des Fahrzeugführers Deckungssumme
• 1.000.000,- je Versicherungsfall ohne personenbezogene Sublimits